|
Nutzungs- und Entgeltordnung der Bibliothek Letschin
§ 1 Allgemeines
- Die Bibliothek ist eine der öffentlichen Allgemeinen dienenden Kultur- und Bildungseinrichtungen. Die Benutzung ihrer Bestände ist gebührenpflichtig. Jedermann ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf öffentlich - rechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtung der Bibliothek zu benutzen.
- Für die Benutzung wird eine Jahresgebühr (12 Monate) entsprechend der Entgeltordnung erhoben.
- Das Bibliothekspersonal kann für die Benutzung und Ausleihe einzelner Medien Bestimmungen treffen.
- Mit dem Betreten der Einrichtungen der Bibliothek erkennt der Besucher die Nutzungs- und Entgeltordnung der Bibliothek Letschin an.
§ 2 Öffnungszeiten
- Die Bibliothek Letschin hat festgelegte Öffnungszeiten. Sie werden durch einen Aushang oder im Internet bekannt gegeben.
§ 3 Anmeldung und Benutzung
- Die Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokumentes an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kann die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden.
- Die Benutzer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erkennen die Nutzungs- und Entgeltordnung bei der Anmeldung durch die eigene Unterschrift an.
- Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben, soweit diese zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgabe der Bibliothek erforderlich sind. Der Nutzer erklärt sich mit der Erhebung und elektronischen Speicherung dieser Daten einverstanden.
- Nach der Anmeldung und der Zahlung der Jahresgebühr erhält jeder Benutzer einen gültigen Benutzerausweis. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Der Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für die ersatzweise Ausstellung eines Benutzerausweises wird ein Entgelt erhoben.
- Die Änderung der Anschrift oder des Namens ist der Bibliothek mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
- Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, dem Benutzer Weisungen zu erteilen, ihn bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen die Bestimmungen der Benutzerordnung ganz oder teilweise von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.
§ 4 Allgemeine Pflichten der Benutzer
- Das Rauchen ist in den Räumen der Bibliothek nicht erlaubt.
- Taschen, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse sind im Vorraum abzustellen.
- Tiere dürfen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden.
§ 5 Ausleihe, Fristverlängerung, Vorbestellung
- Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien bis zu vier Wochen, Video und DVD eine Woche ausgeliehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt oder verlängert werden.
- Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag bis zu jeweils vier Wochen verlängert werden, wenn keine anderwärtige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzulegen.
- Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Entstehende Kosten trägt der Vorbesteller.
- Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
§ 6 Leihverkehr
- Im Bestand der Bibliothek nicht vorhandene Medien beschafft die Bibliothek im Auftrag des Benutzers über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken. Für deren Benutzung gelten zusätzlich die Benutzungsbestimmungen der Lieferbibliothek.
- Kosten im Leihverkehr, wie umfangreiche Kopieleistungen, besondere Versicherungen, Telegramme, Telefaxgebühren u.a. werden den Benutzern/Benutzerinnen in Rechnung gestellt, wenn sie mit ihrer Zustimmung entstanden sind.
§7 Behandlung der entliehenen Bücher und Medien, Haftung
- Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehnen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung, Beschädigung und Verlust zu bewahren. Festgestellte Schäden sind sofort zu melden. Die Mediendürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Verlust entliehner Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen.
- Für die Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig. Der Schadenersatz von Medien richtet sich nach den tatsächlichen Kosten, die der Bibliothek zur Beschaffung neuer Medien oder zur Herstellung des vorherigen Zustandes entstanden sind.
- Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar.
- Entliehenen elektronische Medien, andere Tonträger und Videos dürfen nur auf handelsüblichen Geräten unter den vor den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.
- Videos sind vor der Rückgabe zurückzuspulen.
- Elektronische Datenträger der Bibliothek verwendet der Benutzer auf eigenes Risiko.
- Der Nutzer haftet für die gesetzlichen Bestimmungen des Urheber- und Leistungsschutzrechtes.
§ 9 Überschreitung der Leihfrist, Mahnung
- Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten.
- Bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als eine Woche kann die Bibliothek die Rückgabe schriftlich anmahnen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Benutzer.
Das Versäumnisentgelt ist auch dann zu entrichten, wenn der Benutzer keine Mahnung erhalten hat.
§ 10 Entgelttarife, Schadensersatz
Jahresgebühr – nur Bücher (Laufzeit 12 Monat)
- Erwachsene 6,00 €
- Arbeitslosengeld 1 – Bezieher bei Nachweis 4,00 €
- Ermäßigt (Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten,
Arbeitslosengeld 2 – Bezieher
bei Nachweis und
Leistungsempfänger nach SGB 12 und SGB 2 bei Nachweis 3,00 €
Kombikarte – Bücher, Video, DVD (Laufzeit 12 Monate)
- Erwachsene 10,00 €
- Arbeitslosengeld 1 – Bezieher bei Nachweis 8,00 €
- Ermäßigt (Kinder, Schüler, Auszubilden, Studenten,
Arbeitslosengeld 2 – Bezieher bei Nachweis und
Leistungsempfänger nach SGB 12 und SGB 2 bei Nachweis 6,00 €
Entgelt für die Erst- und Ersatzausstattung eines Benutzerausweises
- Erwachsene 2,50 €
- Schüler, Auszubildende, Studenten 1,50 €
Leihverkehr pro Medium/Band (siehe § 6) 3,00 €
Entgelt bei Überschreitung der Leihfrist bei Büchern je begonnene Woche
- Erste Überschreitungswoche je Medieneinheit 0,50 €
- Jede weitere Woche je Medieneinheit 1,00 €
Entgelte bei Überschreitung der Rückgabe von Video, DVD
- Pro Tag und Video bzw. DVD 1,00 €
§ 11 Mahnkosten
Kosten pro schriftlich ergangener Mahnung
- Ein Bearbeitungsentgelt von 1,00 €
Die Mahnkosten sind bei schriftlich ergangener Mahnung zusätzlich zum Überschreitungsentgelt zu zahlen.
Die Mahnkosten sind auch dann zu zahlen, wenn das Mahnschreiben als unzustellbar zurückkommt.
§ 12 Schadensersatz
- Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Abänderung einer
Medieneinheit richtet sich der Schadensersatz jeweils nach
dem Aufwand, der zur Beseitigung des Schadens erforderlich ist,
mindestens jedoch 2,60 €
- Bei Verlust oder Nichtrückgabe einer Medieneinheit ist als
Schadensersatz der Wiederbeschaffungswert (Neuwert) zu zahlen,
zuzüglich einer Einarbeitungsgebühr von 2,60 €
- Ersatz für CD-, Video-, Kassettenhüllen u.a. Behältnisse 2,50 €
§ 13 Sonstige Entgelte
Die Bibliothek erhebt von den Nutzern die folgenden sonstigen Entgelte:
- Kopien und Drucke
- A4 – einseitig 0,15 €
- A4 – beidseitig 0,30 €
- Entgelt für das Rückspulen von Videos pro Medium 0,50 €
- Nutzung des Internet
- ½ Stunden 0,50 €
- 1 Stunde 1,00 €
§ 14 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
Das Nutzungsverhältnis endet, wenn der Nutzer
- ihre seine/seine Abmeldung erklärt,
- keinen neuen Bibliotheksausweis ausstellen lässt
- Von der Nutzung gemäß § 8 ausgeschlossen wurde.
§ 15 Inkrafttreten
Die Nutzungs- und Entgeltordnung des Vereins „Altes Kino“ Letschin e.V. tritt am 01.01.2007 in Kraft.
|